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UNSERE BEITRÄGE

Einspeisevergütung

Die Vergütung für den eingespeisten Photovoltaik-Strom aus Solaranlagen der PV-Betreiber erfolgt auf der Grundlage des Erneuerbare Energien Gesetzes . Das EEG wird nicht aus Steuermitteln finanziert. Die Abrechnung erfolgt über das privatwirtschaftliche EEG-Konto der Strom-Netzbetreiber mit  Einnahmen und Ausgaben.

Mit der Einführung von Ausbaudeckeln im EEG für einzelne Energiesparten wurde bereits ab dem Jahr 2012 ein Systemwechsel hin zu Ausschreibungen eingeleitet. Im PV-Sektor wurden im Februar 2015 mit der Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen bei PV-Freiflächenanlagen (FFAV) die Eckpunkte zur Durchführung von Pilotausschreibungen zur Erprobung des neuen Systems festgelegt. Der endgültige Switch von einem Preismodell mit staatlich vorgegebenen Vergütungssätzen hin zu einem Ausschreibungsmodell für den gesamten Photovoltaik-Sektor wurde am 8. Juli 2016 vom Bundestag beschlossen. Am 01. Januar 2017 ist die jüngste Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG 2017) in Kraft getreten.

Hier finden Sie die aktuellen Vergütungssätze, sowie die verschiedenen Vergütungsregelungen bei einer Umstellung auf Eigenverbrauch einer bereits bestehenden PV-Anlage.


Einfach auf den jeweiligen Link klicken:




Verguetungssaetze-bei-Umstellung-auf-Eigenverbrauch
.pdf
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